Die Biogasanlage sollte jetzt endlich kommen, nach diversen Fristerstreckungen.

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung vorzulegen für eine sinnvolle Verwertung der biogenen Abfälle, die auf dem Stadtgebiet anfallen.

In der Stadt Zürich wird nach wie vor keine Grüngutabfuhr von Küchenabfällen aus Privathaushalten durchgeführt. Die wertvollen biogenen Abfälle, die sich zu mehr als 70 Prozent aus Wasser zusammensetzen, werden – einfach in der KVA verbrannt. Eine Verbrennung dieser Abfälle ist aber nicht sinnvoll, da mit geeigneten Methoden (Vergärung) die Abfälle in Biogas (etwa 60 Prozent Methan, je nach Abfallsubstrat) und Frischkompost umgewandelt werden können.

Damit wird sowohl der Stoffkreislauf geschlossen als auch eine positive Energiebilanz erzeugt. Der Stoffkreislauf wird geschlossen, indem der Frischkompost an private Haushaltungen für die Gärten oder an die Landwirtschaft abgegeben werden kann, anstatt in der KVA als CO2 in die Luft entweicht. Das Biogas kann als Energieträger Strom erzeugen oder Kraftstoffe ersetzen. Dabei könnte auch eine Zusammenarbeit mit der Erdgas Zürich AG oder dem ewz erfolgen. Bei der Stromproduktion ist eine sinnvolle Nutzung der Abwärme zu bewerkstelligen, Die vielfach erwarteten Geruchsemissionen sind kleiner als bei einer Kompostieranlage.

Mit der Gewinnung von Biogas wird auch ein substantieller Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen gemäss den Zielen des Kyoto-Protokolls geleistet. Allerdings nur, wenn das Gas ins Netz oder als Treibstoff eingesetzt wird. Zudem kann die Menge des bei der Kompostierung anfallenden, problematischen Treibhausgases Methan CH4 reduziert werden. Sodann ist auch zu prüfen, ob mittel- oder mindestens langfristig die bestehende Einsammlung von Gartenabfuhr und deren Kompostierung im Werk Werdhölzli durch das Verfahren der Vergärung mit Gewinnung von Biogas ergänzt werden soll.

Der Stadtrat beantragte dem Gemeinderat die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Entgegen diesem Antrag überwies der Gemeinderat die Motion mit Beschluss vom 22. September 2004 an den Stadtrat.

Eine Motion verpflichtet den Stadtrat, dem Gemeinderat innert zwei Jahren nach der Überweisung den Entwurf für den Erlass, für die Änderung oder für die Aufhebung eines Beschlusses vorzulegen, der in die Zuständigkeit der Gemeinde oder des Gemeinderates fällt.

Die Frist zur Vorlage einer entsprechenden Weisung wurde letztmals gemäss Art. 92 Abs. 2 GeschO GR bis zum 22. September 2008 verlängert. Im Sinne der vorstehenden Bestimmung beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat aus folgenden Gründen hiermit nochmals eine Fristerstreckung:

ERZ hat mittlerweile ein Pilotprojekt zur Einsammlung von biogenen Abfällen gestartet. Gleichzeitig läuft ein Submissionsverfahren für den Bau einer Vergäranlage auf dem Areal des Kompostierwerks. Um die eingeleiteten Umsetzungsarbeiten Erfolg versprechend abschliessen zu können, braucht es Zeit. ERZ kann bis spätestens Anfang 2009 einen konkreten Vorschlag für ein eigenes Gärwerk und die Sammlung von biogenen Abfällen aus den Haushalten der Stadt Zürich vorlegen. Ziel ist die Erfüllung der Motion. Die relevanten Daten werden aber bis zum 22. September 2008 noch nicht vorliegen. Es wird daher nicht möglich sein, dass bis zu diesem Datum eine entsprechende Weisung zuhanden des Gemeinderates erstellt sein wird, weshalb der Stadtrat eine weitere Fristerstreckung von zwölf Monaten bis zum 22. September 2009 beantragt.

Dem Gemeinderat wird zur sofortigen Behandlung beantragt: Die Frist zur Erfüllung der Motion GR Nr. 2002/469 vom 6. November 2002 betreffend biogene Abfälle, Verwertung, wird um weitere zwölf Monate bis zum 22. September 2009 verlängert.